AGB

§ 1 Geschäftsgegenstand

a) Altmetall und Schrotthandel

Die Firma Gino Biedermann Express-Container (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) kauft Metalle, Altmetalle und Schrott sowohl von gewerblichen als auch von privaten Lieferanten an. Die Metalle können am Standort von Gino Biedermann Express-Container, Carl-Zeiss-Straße 5, 60388 Frankfurt am Main, angeliefert werden. Ebenfalls ist die Gestellung von Containern möglich bzw. die Abholung durch Gino Biedermann Express-Container nach Vereinbarung. Weiter gelten die Punkte 2 bis 7 sowie 16 bis 18.

b) Entsorgung / Containerdienst

Der Vertrag umfasst die Bereitstellung eines Containers oder Fahrzeuges durch Gino Biedermann Express-Container zur Aufnahme von Abfällen, die Miete des Containers durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit von zunächst maximal 5 Tagen und die Abfuhr des gefüllten Containers durch das Unternehmen zu einer vereinbarten oder vom Unternehmen bestimmten Abladestelle. Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Umladestelle, Beseitigungsanlage, Verwertungsanlage oder ähnliches) obliegt dem Unternehmen, es sei denn, der Auftraggeber erteilt Weisungen. In diesem Fall ist für alle aus der Ausführung der Weisung entstehenden Folgen ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Er hat das Unternehmen insoweit von eventuellen Ansprüchen auf Verlangen unverzüglich freizustellen. Weisungen, die zu einem Verstoß gegen bestehende Vorschriften führen würden, braucht das Unternehmen nicht zu befolgen. Das Unternehmen ist berechtigt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber zu verfügen. Angaben des Unternehmens über Größe und Tragfähigkeit des Containers sind nur Näherungswerte. Aus nicht wesentlichen Abweichungen kann der Auftraggeber keine Preisminderung oder sonstige Ansprüche herleiten. Weiteres zum Containerdienst/Entsorgung siehe Punkte 8 bis 18.

§ 2 Annahme von Metallen, Altmetallen und Schrotten

Das Unternehmen Gino Biedermann Express-Container nimmt alle NE-Metalle, Fe-Schrotte und neue Metalle an. Ausdrücklich nicht angenommen werden: Kühlschränke, Gefriertruhen, Ölradiatoren, Altautos mit Betriebsstoffen, stark verunreinigte Metalle, kontaminierte Metalle oder Schrott, radioaktive Schrotte oder Metalle, Quecksilber oder Metalle und Schrotte, welche mit sonstigen umweltschädlichen Stoffen belastet sind. Gefährliche, besonders überwachungsbedürftige Stoffe gemäß AVV sowie quecksilberhaltige Batterien werden NICHT angenommen.

§ 3 Abrechnung/Vergütung

Abrechnungsbasis für die Vergütung von Altmetallen und Schrotten sind die börsenabhängigen Tagespreise von Gino Biedermann Express-Container, die jedem Kunden auf Anforderung mitgeteilt werden. Bei größeren Mengen oder bei Geschäftskunden ist eine Preisbildung auf Verhandlungsbasis möglich. Bei der Anlieferung von Metallen kann sowohl eine Zahlung der Lieferung in bar, per Scheck oder Überweisung erfolgen. Metalle und Schrotte, die mit mehr als 1 % Anhaftungen von Fremdmaterial behaftet sind, werden mit einem entsprechenden Abschlag vergütet, der entsprechend dem Arbeitsaufwand der Entfernung dieser Stoffe berechnet wird oder alternativ nach dem prozentualem Metallgehalt sowie einem pauschalen Abschlag vergütet wird. Bei Abholung von Metallen und Schrotten wird dem Kunden eine Abrechnung innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung erteilt und per Scheck oder Überweisung gezahlt. Alle Preise können jederzeit Änderungen unterworfen sein.

§ 4 Haftungsausschluss

Bei der Anlieferung von Schrotten und beim Befahren oder Betreten unserer Annahmestellen geschieht dies auf eigene Gefahr. Insbesondere für Kosten für Verletzungen beim Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen, bei denen der Lieferant mitarbeitet, übernimmt Gino Biedermann Express-Container keine Haftung. Ebenfalls dem Haftungsausschluss unterliegen Schäden an den Lieferantenfahrzeugen, die durch Mitarbeiter von Gino Biedermann Express-Container bei der Mithilfe der Entladung auf Wunsch des Anlieferers der Lieferantenfahrzeuge verursacht werden. Weiterhin übernimmt Gino Biedermann Express-Container keine Haftung für Reifen von Lieferantenfahrzeugen, die durch die Befahrung der Betriebsgelände beschädigt werden können. Lieferanten dürfen sich nicht in der Nähe der Bagger und Gabelstapler aufhalten. Gino Biedermann Express-Container kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die durch Nichtbeachtung entstehen.